
Leben in der Verselbständigung
Ein Zuhause auf dem Weg zur Selbständigkeit.
Betreutes Einzelwohnen im Rahmen der Verselbständigung und Nachbetreuung.
Unser Betreuungsangebot in diesem Rahmen richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die Anspruch auf Hilfeleistungen im Sinne der §§ 34, 35a, 41 SGBVIII haben. In der Regel sollen Jugendliche angesprochen werden, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Sowohl junge Erwachsene, die bereits in unserer Einrichtung leben, als auch junge Erwachsene, die für das Verselbständigungswohnen bei uns einziehen, sollen Selbständigkeit erlernen. Je nach Bedarf stehen den Bewohner*innen trägereigene WG’s oder einzelne Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungen sind jeweils an eine Wohngruppe angegliedert. Die WG’s haben eine maximale Größe von drei Bewohner*innen.
Die Jugendlichen haben Zugang zu unseren therapeutischen Angeboten, dem Reiten und den weiteren Freizeitangeboten. Ziel des Verselbständigungswohnens ist der erfolgreiche Auszug in eine eigene Wohnung. Um dies zu erreichen, stehen den Jugendlichen täglich für einige Stunden Betreuer*innen zur Verfügung, die ihnen in den Bereichen Versorgung, Einkaufen, Tagesstrukturierung, Post, Terminvereinbarungen und Behördengängen helfen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Verselbständigungsbereich ist, dass die Jugendlichen einer morgendlichen Beschäftigung, beispielsweise dem Schulbesuch oder einer Ausbildung, nachgehen oder bereit sind, an einer morgendlichen Beschäftigung auf dem Hof teilzunehmen.