
Aufnahme
Erfahre hier mehr über unsere Aufnahmekriterien.
Lass’ uns kennenlernen.
Primäre Zielgruppe des Hof Neumühlens sind Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren, bei denen Störungen der emotionalen Entwicklung und Entwicklungsstörungen i.S.v. Lernbehinderungen und Verhaltensstörungen im Vordergrund stehen. Viele der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen haben bereits einen oder mehrere stationäre Aufenthalte in Jugendhilfeeinrichtungen oder in Psychiatrien hinter sich.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens führen wir stets ein Kennenlerngespräch bei uns auf dem Hof Neumühlen durch. Dieses Gespräch dient dazu, dass sich die Kinder oder Jugendlichen, aber auch die Eltern, einen Eindruck über das neue Lebensumfeld machen und gleichzeitig schon Teile des Personals kennenlernen können. Das Aufnahmegespräch findet in Begleitung des Jugendamtes statt.
Unsere Aufnahmekriterien:
Wir bieten Unterstützung für:
✓ Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren
Problemlagen:
✓ Kindeswohlgefährdung
✓ Störungen des Verhaltens und der emotionalen Entwicklung
✓ Entwicklungsstörungen wie Lernbehinderungen und Verhaltensauffälligkeiten
✓ Störungsbilder wie ADHS, Bindungsstörungen, Schulabsentismus
Unser Aufnahmeverfahren:
✓ „Kennenlerngespräch“ vor Ort mit dem Kind/Jugendlichen, den Eltern und dem Jugendamt
✓ Transparente Erklärung des gemeinsamen Lebens in unserer Einrichtung
✓ Aufnahme erfolgt nur, wenn wir dem Kind/Jugendlichen gerecht werden können und die aufzunehmende Person selbst einverstanden ist
Wer kann aufgenommen werden?
Wer kann nicht aufgenommen werden?
Eine Aufnahme ist leider nicht möglich bei den folgenden Kriterien:
✖ Akute psychiatrische Störungsbilder (z.B. Wahn, Halluzinationen)
✖ Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa), die einer intensiven medizinischen Betreuung bedürfen
✖ Offensichtliche Drogenabhängigkeit (z.B. Alkohol, Opioide, Kokain, Tabletten), Teilnahme an einem Ersatzdrogenprogramm oder Entzug
✖ Gefährdung für Personen, Lebewesen und Gebäude (z.B. schwere Delinquenz, Pyromanie, akute Suizidalität)
Zudem erlaubt die personelle und technische Ausstattung unserer Einrichtung nicht, dass Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die
✖ körperlich und geistig schwerbehindert sind,
✖ insbesondere auf einen Rollstuhl angewiesen sind,
✖ pflegebedürftig sind
Du hast Fragen?
Wir stehen Dir gerne für weitere Informationen zur Verfügung und beantworten Deine Fragen persönlich.
Zur Förderung der Selbstschutzkompetenzen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen steht die Partizipation und somit der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben für uns an oberster Stelle.
Ein transparentes Beschwerdemanagement, ein selbstgewähltes Kinderparlament sowie zwei Vertrauensmitarbeiter bilden nur einen Teil unseres internen Schutzkonzepts.